Vermieter dürfen Strom nicht einfach abstellen
Zieht ein Mieter nach der Kündigung nicht aus, darf der Vermieter dennoch nicht einfach den Strom abstellen lassen. Eine Richterin gab einem Mieter recht, der sich diesbezüglich an das Amtsgericht wand. Sein Vermieter hatte die Stromversorgung unterbrochen – und muss diese nun wieder herstellen.