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Förderung der Elektromobilität von Bundesregierung beschlossen

Förderung der Elektromobilität von Bundesregierung beschlossen

19. Mai 2016

Die Bundesregierung hat die Förderung der Elektromobilität und damit u.a. die Kaufprämie für Elektroautos beschlossen. Noch in diesem Mai sollen die beschlossenen Maßnahmen beginnen.

So soll es für Elektroautos und Plug-in-Hybride eine Kaufprämie geben, die anteilig von der Bundesregierung und der Industrie getragen wird, steuerliche Anreize wie die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auf 10 Jahre und Ausbau der Ladestationen gehören dazu.

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Kaufprämie für Elektroautos

Für reine Elektroautos gibt es eine Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro. Dabei wird jeweils die Hälfte von der Bundesregierung und Industrie übernommen. Auf Plug-in-Hybride gibt es eine Fördersumme von 3.000 Euro. Hierbei muss der Netto-Listenpreis auf das Basismodell bei unter 60.000 Euro liegen. Diese Förderung gibt es solange, bis die Mittel von 600 Millionen Euro ausgeschöpft sind bzw. bis spätestens 30. Juni 2019.

Bisher haben sich zu dieser Kaufprämie BMW, Daimler, VW und Kia geäußert. Auch Nissan und Renault nehmen daran teil, erhöhen aber ihren Industrieanteil auf 3.000 Euro, womit die Kaufprämie auf 5.000 Euro für ihre Elektroautos steigt. Da auf alle anderen Hybride keine Kaufprämie genehmigt wird, hat sich Toyota dazu entschlossen eine eigene Hybridprämie ins Leben zu rufen und ermöglicht einen Rabatt von 3.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Erst nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen einschließlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können Anträge vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entgegengenommen werden.

Steuerliche Anreize – Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Bisher galt für die Kraftfahrzeugsteuer beim Elektroauto die Regelung, dass Autos vor dem 18. Mai 2011 eine Steuerbefreiung von 5 Jahren, Elektroautos vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 ganze 10 Jahre und seit dem 1. Januar 2016 lediglich 5 Jahre eine Steuerbefreiung erhielten.

Die neue Gesetzgebung besagt: Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt bisher eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt derzeit noch eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Kraftfahrzeugsteuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert werden.

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Lädt ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeber sein Elektrofahrzeug auf, so soll dies keinen geldwerten Vorteil mehr darstellen. Arbeitgeber sollen sich durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.

Ausbau der Ladestationen

Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Ladestationen wird die Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt gefördert. Außerdem erhöht sich damit die Wertschöpfung: Es gibt neue Möglichkeiten für Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit der Förderung von Ladestationen hilft die Bundesregierung, mehr Akzeptanz für diese umweltfreundliche Technologie zu erreichen.

Das Förderprogramm zum Aufbau dieser Ladestationen soll von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro betragen. Insbesondere soll mit diesen Mitteln ein flächendeckendes Netz an Schnellladeinfrastruktur entstehen. Daneben wird auch der weitere Aufbau von Normalladeinfrastruktur gefördert.

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Den Kompass und Rahmen für die Förderung der Elektromobilität in Deutschland setzt die Bundesregierung mit ihrem “Regierungsprogramm Elektromobilität”. Unterstützt wird die Bundesregierung dabei durch die “Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität” sowie die “Nationale Plattform Elektromobilität”.

Ausnahmsweise mal erfreuliche Nachrichten im Sinne der Elektromobilität. Natürlich bleiben noch viele Fragen offen aber diese sollten schon bald vollständig geklärt sein.

Quellen: bundesregierung.de, bmwi.de

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