Neue EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in Kraft getreten

Alte Elektronikgeräte gehören in keinen Fall in den Hausmüll. Leider wird dies jedoch noch immer sehr viel praktiziert. Elektroschrott hat dort nichts verloren, gleiches gilt auch für Altbatterien und Akkus. Es schadet der Umwelt und die knappen Ressourcen können nicht wiedergewonnen werden. In den Elektrobauteilen findet sich neben Gold, Silber auch Kupfer. Deshalb gilt es diese an gesonderten Abfallstationen abzugeben, damit diese wiederverwertet werden können.

Jetzt haben alle EU-Staaten noch bis 2014 die Chance ihre gesetzlichen Regelungen an die neuen EU-Vorschriften anzupassen. Kleinere Mengen an Elektroschrott können die Verbraucher in großen Einzelhandelsläden abgegeben. Auch alternative Sammelsysteme sind möglich. Ab 2016 müssen dann alle Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass mindestens 45% des Durchschnittsgewichts aller verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückgenommen werden. Ab 2019 sind das sogar 65% des Durchschnittsgewichts. 

Warum eine neue Regelung notwendig ist? Das Volumen an Elektroschrott wird nach Schätzungen bis 2020 auf ganze 12 Millionen Tonnen ansteigen. Damit die Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht weiterhin so stark belastet wird, musste eine neue Regelung her. Bisher wird nur rund ein Drittel in der EU an Elektroschrott vernünftig und richtig gesammelt. Dies ist eindeutig zu wenig. Mit der neuen Regelung soll sich dies stark ändern.

Ich möchte dazu einmal aus der aktuellen Pressemitteilung einen Satz zitieren:

„Ab dem Tag, an dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, gilt für Sendungen von Altgeräten, bei denen es sich vermutlich um illegale Abfallverbringungen handelt, die umgekehrte Beweispflicht.“

Wenn ich diesen Satz richtig verstanden habe, muss die richtige Entsorgung von Altgeräten nachgewiesen werden. Gerne lasse ich mich da von euch auch ergänzen oder berichtigen. An und für sich eine durchaus gute Idee. Elektroschrott muss richtig entsorgt werden.

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