Kaufprämie seit 2. Juli in Kraft getreten – Umweltbonus verfügbar
Es ist offiziell und der Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybride kann ab dem 2. Juli beantragt werden. Im Bundesanzeiger vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde dies jetzt veröffentlicht.
Ab morgen kann demnach beim Bundesamt (BAFA) der Antrag mit einem elektronischen Antragsformular beantragt werden. Bereits Mitte Mai wurde die Kaufprämie im Rahmen diverser Förderungen der Elektromobilität von der Bundesregierung beschlossen.
Die Kaufprämie gibt es für alle Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2016 gekauft oder auch geleast wurden. Als Erwerbsdatum gilt der Abschluss des Kauf- bzw. Leasingvertrags. Das Elektrofahrzeug muss auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ stehen, welche im Laufe der 27. Kalenderwoche aktualisiert wird. Aktuell sind dort 58 Fahrzeuge vertreten.
Alle wichtigen Informationen und Formulare zum Umweltbonus
– Informationen zum Förderprogramm
– Formulare und Antrag zur Förderung
– Häufig gestellte Fragen
– Publikationen (Bsp.: Fahrzeugliste)
– Rechtsgrundlagen
In dieser PDF stehen alle wichtigen Informationen zur Art und Umfang der Förderung, Verfahren der Antragstellung, wer förderberechtigt ist und welche Fahrzeuge gefördert werden dürfen/können.
Automobilhersteller wie Renault und Nissan haben ihren Industrieanteil um 1.000 Euro erhöht. Somit bekommen Käufer dieser Fahrzeuge eine Kaufprämie von insgesamt 5.000 Euro. Auch Kia hat sich offiziell für die Kaufprämie ausgesprochen, bleibt allerdings bei dem Pflicht-Industrieanteil von 2.000 Euro. Für Hybridfahrzeuge die nicht über die Plug-in-Hybridtechnologie verfügen, gibt es die Förderung nicht. Daher hat sich Toyota für eine eigene Kaufprämie von 3.000 Euro entschieden.


