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Bundeskabinett beschließt Regelung zur Rücknahme von Elektrogeräten

Bundeskabinett beschließt Regelung zur Rücknahme von Elektrogeräten

11. März 2015

Das Bundeskabinett hat heute die neuen Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten beschlossen. Der Vorschlag kam ursprünglich von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Mit dieser neuen Regelung soll die Sammelmenge bei Altgeräten steigern und dadurch wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz setzt die EU-Vorgaben entsprechend um.

Elektrokleingeräte bei der Post kostenlos abgeben, so lautete ein gestriger Artikel hier im Blog. Darin wurde beschrieben, dass bei der Deutschen Post kostenlos Elektrokleingeräte wie Handys, Smartphones, Digitalkameras, PDAs, MP3-Player oder auch leere Druckerpatronen eingeschickt werden können.

“Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen. Dabei bauen wir auf die bei uns eingeführten Sammelstrukturen auf, mit deren Hilfe Deutschland die europäischen Zielvorgaben jetzt schon deutlich übertrifft. Mit der Weiterentwicklung dieses Systems nutzen wir der Umwelt und den Verbrauchern.”, so Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Zukünftig sind nach dem neuen Gesetz also große Vertreiber dazu verpflichtet, entsprechende Altgeräte zurückzunehmen, wenn ein gleichwertiges Gerät gekauft wird. Demnach gelten als „große Vertreiber“ solche, die eine Verkaufsfläche von mehr als 400 qm für Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Besitzen Elektrogeräte eine kleine Kantenlänge als 25 cm, so müssen diese auch ohne Kauf eines Neugeräts angenommen werden.

Quelle: bmub.bund.de

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