Privilegien für Elektroautos – kostenlose Parkplätze und Busspuren

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Seit Samstag können also Fahrer von Elektroautos auf Privilegien zurückgreifen, wenn die jeweilige Kommune diese anbieten. Die Voraussetzungen hierfür schaffte ihnen jetzt das bereits im Juni beschlossene Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Damit sie auf diese zurückgreifen können, gibt es für sei ein gesondertes Nummernschild mit dem Zusatz „E“. Damit können sie kostenlos parken oder die Busspur mitbenutzen. Man möchte also damit versuchen die Attraktivität von Elektroautos zu steigern.

Wer hofft durch das „E“ als Zusatz im Nummernschild sich von der Feinstaubplakette befreien zu können, der irrt. Denn als Fahrer eines Elektroautos wird eine Umweltplakette/Feinstaubplakette dennoch benötigt, möchte man in eine Umweltzone fahren. Schade, wäre wenigstens ein sinnvolles Privileg gewesen. Von der Benutzung der Busspur halte ich übrigens gar nichts.

Warum? Es kann nicht sein, dass bei Zunahme von Elektroautos diese die Busspur benutzen dürfen bzw. wenn sie sich im Carsharing befinden, dann auch noch den öffentlichen Verkehr quasi behindern. Nichts für ungut, wenn Elektroautofahrer von Privilegien profitieren dürfen, ich selber würde mit meinem Elektroauto sogar darauf verzichten. Warum? Weil ich mich nicht für etwas besonders in dem Moment halten will und die Busspur einzig und allein den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten sein sollte. Etwas anderes sehe ich es da bei der Möglichkeit für kostenloses Parken.

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