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Wann wird die Kfz-Steuer für ein Elektroauto fällig?

Wann wird die Kfz-Steuer für ein Elektroauto fällig?

7. März 2016

Seit Januar 2016 sind Elektroautos nur noch für 5 Jahre von der Kfz-Steuer laut dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) befreit. Zuvor lag die Befreiung bei 10 Jahren. Doch jetzt müssen erste Fahrzeughalter ihre Steuer entrichten und sind verwundert.

Wer bisher davon ausging, dass wirklich alle Elektroautos für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit sind muss enttäuscht werden. Denn ein Leser meldete sich bei mir und teilte mit, dass dieser auf seinen Mitsubishi i-MiEV (seit 2014 mit neuem Namen Electric Vehicle) jetzt erstmalig Steuern zu zahlen hat.

[icon name=”exclamation” class=”” unprefixed_class=””] Update: Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt bisher eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt derzeit noch eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert worden. [Stand: 30.11.2016]

elektroauto-kfz-steuer

Immerhin seien Elektroautos ja für 10 Jahre befreit und somit müsste der Fahrzeughalter noch keine Steuern entrichten. Denn immerhin hat dieser sein Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 zugelassen.

Das Gesetz schreibt, dass es 10 Jahre Steuerbefreiung bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder 5 Jahre bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 gibt. Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für 5 Jahre von der Steuer befreit.

Genau hier ist das Übel zu finden welches bisher kaum wirklich genauer beleuchtet wurde. Denn ein Elektroauto welches vor dem 18. Mai 2011 zugelassen wurde hat nur eine Steuerbefreiung von 5 Jahren und keine 10 Jahre wie es vielleicht bisher angenommen wurde.

Der Mitsubishi i-MiEV sowie der Peugeot iOn und Citroen C-Zero sind seit Dezember 2010 auf dem europäischen Markt erhältlich. Doch auch andere Elektroautos, die ihre Erstzulassung vor diesem Stichtag (18. Mai 2011) erhielten, sind nicht länger von der Kfz-Steuer befreit.

Ebenfalls nicht von der Kfz-Steuer befreit sind Hybridfahrzeuge, wozu auch die Plug-in-Hybride (PHEV) zählen. Wer einen BMW i3 mit Range Extender fährt erhält zum Beispiel keine Steuerbefreiung, denn Fahrzeuge mit Range Extender sind von dieser ausgeschlossen.

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