In Deutschland sind bereits rund 800.000 Balkonkraftwerke am Netz, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt. Ein Plus von rund 70 Prozent innerhalb der letzten sechs Monate.
Laut dem Marktstammdatenregister waren im Juni letzten Jahres hierzulande rund 563.000 steckerfertige PV-Anlagen am Netz. Für Ende Januar 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rund 800.000 Balkonkraftwerke vermeldet, die im Marktstammdatenregister angemeldet wurden.
Schon Anfang 2023 ging jedoch das Analyse- und Beratungsunternehmen EUPD Research davon aus, dass es eine große Dunkelziffer nicht angemeldeter Mini-Solaranlagen geben würde. Dies dürfte auch immer noch der Fall sein. Zu lang war die Hürde recht groß, eine solche Anlage anmelden zu müssen und zu einfach die Installation. Nicht ohne Grund entstand vor einigen Jahren der Begriff „Guerilla-PV“.
Um die Anzahl nicht angemeldeter Balkonkraftwerke so gering wie möglich zu halten, wurde die Registrierung dieser Anlagen bereits im April vergangenen Jahres deutlich vereinfacht. Seitdem müssen neben den Angaben zur eigenen Person nur noch fünf statt 20 weitere Angaben gemacht werden. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
Für den Schub an sich haben jedoch sicherlich die in den vergangenen Jahren deutlich gefallenen Preise gesorgt. Hinzu kommt eine massive Leistungssteigerung der PV-Anlagen. Den Weg dafür frei gemacht hat nicht zuletzt eine Gesetzesänderung. Seit Mai 2024 dürfen steckerfertige Solaranlagen bekanntlich mit 800 Watt einspeisen. Davor war bei Balkonkraftwerken die maximale Wechselrichter-Scheinleistung auf 600 VA, die meist nur als 600 Watt bezeichnet wird, begrenzt. Zudem darf die installierte Gesamtleistung der Solarmodule nun bis zu 2.000 Watt betragen.
Seit Oktober 2024 haben zudem Wohnungseigentümer und Mieter Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf die weiterhin einzuholende Zustimmung verweigert werden. Auch ein Zählerwechsel muss nicht unmittelbar mit der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks erfolgen. Viele Haushalte verfügen über einen analogen Stromzähler – einen sogenannten Ferraris-Zähler. Übergangsweise darf dieser Zähler weiter genutzt werden.
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