Bundesrat billigt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 wichtige Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt. Konkret geht es unter anderem um die Erleichterungen für das Montieren von Balkonkraftwerken.

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Damit ist eine große Hürde gefallen, die bisher vielen Menschen den Zugang zu Balkonkraftwerken erschwert hat. Zwar war es schon bisher theoretisch möglich, eine sogenannte steckerfertige Solaranlage mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu installieren. Doch in der Praxis stellte sich diese Zustimmung oft als schwer erreichbar dar. Nun ist klar: Eigentümergemeinschaften dürfen die Installation von Balkonkraftwerken nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen. Das stärkt die Rechte derjenigen, die aktiv einen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung leisten möchten.

Auch für Mieterinnen und Mieter gibt es gute Nachrichten: „Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.“ Das bedeutet, dass auch Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern künftig mit weniger bürokratischen Hindernissen rechnen müssen, wenn sie eine solche Anlage installieren wollen. Die Vermieter sind verpflichtet, dem Einbau zuzustimmen, solange keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

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