Elektroautos sind von der Pkw-Maut befreit – keine Infrastrukturabgabe

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Die Pkw-Maut soll bereits ab Januar 2016 gelten, so nach dem Willen des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt. Man nennt sie auch die „Infrastrukturabgabe“ und soll für sämtliche Straßen in Deutschland gelten. 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichte hierfür ein passendes Infopapier zur Pkw-Maut/Infrastrukturabgabe (PDF-Dokument). Darin werden alle Details zur Maut genannt. Besonders interessant dürfte gleich zu Beginn der zweite Absatz sein, denn demnach sind Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge von behinderten Personen von der Infrastrukturabgabe befreit.

2) Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchem Netz gilt sie?

[…] Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit. […]

Genau das ist der springende Punkt, der von vielen Medien übersehen wurde oder erst gar nicht das passende Dokument, welches gleich auf der Startseite unterhalb der aktuellen Pressemitteilung zu finden ist, gelesen wurde.

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Elektrofahrzeuge sind in Deutschland ganze 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit und demnach auch entsprechend von der Pkw-Maut. Kaum einer wird aber sein Elektrofahrzeug 10 Jahre fahren und daher dürfte die Frage nach der Regelung nach den 10 Jahren vorerst nicht aufkommen.

Für Fahrer von Elektrofahrzeugen entsteht dadurch zwar kein Nachteil, aber eben auch kein wirklicher Vorteil. Normale Pkw-Fahrer aus Deutschland sollen eine entsprechende Infrastrukturabgabe nach der Schadstoffklasse, Hubraum und Baujahr zahlen. Diese wird der Kfz-Steuer angerechnet und daher bezahlen auch diese weder mehr noch weniger.

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