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Gutachter bezweifeln positive Effekte verbindlicher Energieeinsparziele

Gutachter bezweifeln positive Effekte verbindlicher Energieeinsparziele

26. April 2012

Verbindliche Energieeinsparziele sind nicht dazu geeignet, die Energieeffizienz nachhaltig zu steigern. Zu diesem Ergebnis kommt laut “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstelltes Gutachten von Fraunhofer ISI, Öko-Institut und Ecofys. Das Ministerium sieht sich damit in seiner ablehnenden Haltung gegenüber verpflichtenden Energieeinsparungen bestärkt.

Sie sind zentraler Bestandteil des Entwurfs der EU-Kommission für eine Effizienzrichtlinie. Das Wirtschaftsressort sperrt sich seit Monaten gegen den Richtlinienentwurf – im Gegensatz zum Umweltministerium. “Die Ergebnisse des Gutachtens bestätigen, dass es erfolgversprechender ist, den bislang eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. 

Die Einführung einer Energieeinsparverpflichtung für Deutschland ist kein geeigneter Weg, um unsere hochgesteckten Energieeinsparziele zu erreichen”, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) dem “Handelsblatt”. Die Institute haben verschiedene Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Dabei wurden Wirkungsweise und Potenziale einer Energieeinsparverpflichtung nach dem Vorbild des EU-Richtlinienentwurfs mit einem Energieeffizienzfonds verglichen.

Laut Gutachten lassen sich mit Energieeinsparverpflichtungen lediglich die “tief hängenden Früchte” ernten. Das sei aber in Deutschland bereits weitgehend geschehen. Zur Realisierung des Energieeinsparpotenzials seien – insbesondere im Gebäudebereich – Förderprogramme und Steuervergünstigungen wesentlich besser geeignet.

Auch mittels besserer Information und Beratung ließen sich weitere 20 Prozent Einsparungen anstoßen. Das Gutachten weist auf weitere nachteilige Effekte hin, die mit der Einführung einer Energieeinsparverpflichtung verbunden wären. So könne eine Energieeinsparverpflichtung nur bedingt zur weiteren Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen beitragen, da sie mit der Gefahr erheblicher Wettbewerbsverzerrungen verbunden sei. Zudem erwarten die Gutachter, dass eine Energieeinsparverpflichtung zu einem Anstieg der Energiepreise führen würde.

(dts Nachrichtenagentur)
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