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Steuerbefreiung für Elektroautos sinkt ab 2016 auf 5 Jahre

Steuerbefreiung für Elektroautos sinkt ab 2016 auf 5 Jahre

5. Januar 2015

Die Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge von 10 Jahren gilt nur noch bis Ende des Jahres. Danach sinkt diese auf 5 Jahre ab. Festgehalten wird dies im Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG).

Im Mai 2012 habe ich auf die Steuerbefreiung für Elektroautos von 10 Jahren hingewiesen und schon dort war diese bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Ursprünglich plante die Bundesregierung sowieso nur eine Befreiung von 5 Jahren, änderte dies kurzerhand aber auf 10 Jahre ab.

[icon name=”exclamation” class=”” unprefixed_class=””] Update: Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt bisher eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt derzeit noch eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert worden. [Stand: 30.11.2016]

elektroauto-kfz-steuer

Bis zum Jahr 2020 plant die Bundesregierung 1 Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bekommen, doch dieses Ziel ist mit dem jetzigen Stand einfach nicht zu erreichen. Eine Befreiung der Kfz-Steuer war und ist bisher lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Senkung auf 5 Jahre im § 3d festgehalten

Jetzt wird sich zum Ende des Jahres die Befreiung auf 5 Jahre reduzieren und im § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge kann dies noch einmal wie folgt nachgelesen werden:

(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 9 Absatz 2. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt für

  1. zehn Jahre in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015,
  2. fünf Jahre in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020.

(2) Die Steuerbefreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Soweit sie bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

(3) Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung.

Elektroautos sind von der Pkw-Maut befreit

Ein kleiner Trost kann dahingehend aber gegeben werden, denn ab Januar 2016 gilt in Deutschland die neue Pkw-Maut. Von dieser Pkw-Maut sind Elektrofahrzeuge befreit und zahlen keine Infrastrukturabgabe.

Dies bedeutet, dass zwar die Kfz-Steuer auf nur noch 5 Jahre gesenkt wird, im Gegenzug aber keine Pkw-Maut gezahlt werden muss. Vielleicht lässt sich die Bundesregierung noch einmal umstimmen und ändert dies erneut auf eine Befreiung von 10 Jahre um. Unklar ist zudem, wie hoch die Kfz-Steuer nach den 5 Jahren überhaupt sein soll, sprich nach 2020.

Quelle: goingelectric.de

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