EU will Rasenmäher, Smartphones und andere Geräte mit hohen Verbrauch verbieten
Die EU hat sich erneut etwas einfallen lassen und will weiteren Stromfressern den Kampf ansagen. In den rund 20 neuen Produktgruppen sollen sich Rasenmäher, Haartrockner und sogar Smartphones befinden.
Erste Meldungen im Netz geben erste Informationen über das neue Arbeitspapier der EU-Kommission heraus, wie beispielsweise bei express.de. In den Jahren 2015 bis 2017 sollen etliche weitere elektronische Geräte davon betroffen sein. Zu einer tatsächlichen Entscheidung wird es vermutlich erste Ende des Jahres kommen.
Ökodesign-Richtlinie gibt Regulierungen vor
Zu den weiteren Produktgruppen sollen aber auch Toaster, Fritteusen, Fitness-Geräte oder auch Toaster zählen. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Verbote beziehen sich auf die Regulierungen in der Ökodesign-Richtlinie.
Das Ziel der Reduzierung des Energieverbrauchs kann grundsätzlich zugestimmt werden, dennoch haben all diese Vorhaben immer einen faden Beigeschmack. Erst kürzlich veröffentlichte Thorsten in seinem Beitrag „Deutschland verbraucht immer weniger Strom“ interessante Informationen über den Stromverbrauch und Hintergründe.
Energielabel für Staubsauger seit September
Seit September müssen Staubsauger der Ökodesign-Richtlinie entsprechen und erhalten das Energielabel (EU-Label). Demnach dürfen Staubsauger nicht mehr verkauft werden, die mehr als 1.600 Watt an elektrischer Leistung aufnehmen.
Hierzu hat Andreas in seinem Beitrag passende Informationen bereitgestellt und gibt die Unterteilung von Staubsaugern in die verschiedenen Energieeffizienzklassen bekannt. Besonders gut seine Aussage dazu: „Staubsauger hat man bisher häufig nach der Leistungsaufnahme gekauft, weil man dachte mit einer höheren Watt-Zahl auch mehr aufsaugen zu können. Doch diese Zahl steht nur für die Leistungsaufnahmen, bzw. über die Zeit betrachtet den Stromverbrauch, und mehr Stromverbrauch bedeutet nicht unbedingt mehr Saugleistung.“
Glühlampenverbot sorgte für besonders viel Aufsehen
Den wohl größten bekannten Schritt für die Ökodesign-Richtlinie kennen wir vom „Glühlampenverbot“, welches nicht nur auf positive Resonanz stoß. Es verwunderte daher nur wenig, dass es immer wieder zu Diskussionen um das Glühlampenverbot kam. Besonders die „Energiesparlampen“ kamen in 2010 in den Fokus, als es um den entsprechenden Quecksilbergehalt ging. Auf der anderen Seite gab es die LED-Leuchtmittel, die aufgrund ihres hohen Preises zu dieser Zeit auf wenig Akzeptanz stießen.
Wann werden Elektroautos mit zu hohen Verbrauch verboten?
Das wäre der nächste Schritt den die EU gehen könnte. Elektrofahrzeuge dürften nur einen bestimmten maximalen Verbrauch auf 100 km aufweisen. Alle darüber hinaus müssten gedrosselt werden. Momentan klingt das noch wie ein schlechter Scherz, aber so unwahrscheinlich ist es gar nicht.
Sind konventionelle Antriebsmethoden schon mit einem Label versehen und es gilt die CO2-Bilanz zu reduzieren, könnte eine Reduzierung des Verbrauchs von Elektrofahrzeugen sicherlich noch folgen. Doch momentan darf es eher als Ironie verstanden werden.


