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Stromanbieter FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün meldeten Insolvenz an

Stromanbieter FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün meldeten Insolvenz an

12. April 2013

Heute meldete der unabhängige Stromanbieter FlexStrom Insolvenz an und auch die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie mussten Insolvenz anmelden. Zwar gehört FlexGas auch zum Unternehmen, hier konnte aber ein Investor gefunden werden und Kunden weiterhin nichts zu befürchten haben. 

Grund für die Insolvenz sei der Rückstand von rund 100 Millionen Euro durch Rückstände der Kunden. Diese seien vor allem durch die zuletzt sehr negative Berichterstattung in ihrer Zahlungsmoral gesunken. Nur sehr wenige Kunden würden seit diesem Zeitpunkt ihre Rechnungen regelmäßig bezahlen, so geht es zumindest aus der Pressemeldung des Unternehmens hervor. Zudem haben zahlreiche mit Monopolstrukturen ausgestattete Lieferanten die Berichterstattung zum Anlass genommen, rechtswidrige Forderungen aufzustellen und so das Marktgeschehen beeinträchtigt.

flexstrom

Die seit 2003 bestehende FlexStrom könne diese Rückstände nicht mehr selbst schultern. “Profitabel, aber nicht mehr liquide”, hieß es am Freitag früh in der Berliner Firmenzentrale. Während die Gelder verunsicherter Kunden ausblieben, müssten Stromeinkauf und die hohen Netzentgelte weiter beglichen werden, teilweise versehen mit erheblichen weiteren Sicherheitsleistungen.

Eine zusätzliche Belastung stellte der Rekordwinter dar. Der Grund: Während Kunden im kalten Winter nur ihre normalen Abschläge bezahlen, muss durch den Anbieter deutlich mehr Energie eingekauft werden. Dafür ging die FlexStrom Unternehmensgruppe selbst notgedrungen mit einem Millionenbetrag in Vorleistung.

Seit 2009 arbeitet der unabhängige Anbieter profitabel, für 2012 wurde sogar eine Gewinnsteigerung auf mehr als 20 Millionen Euro gemeldet. Dennoch blieben dem Energieversorger externe Finanzierungen verwehrt, weil einzelne Medien immer wieder falsch über FlexStrom berichteten und damit die Kreditwürdigkeit des Unternehmens schädigten. Banken und Investoren ließen sich von der wahrheitswidrigen Berichterstattung verunsichern und abschrecken.

Anm. d. Red.: Über die Zahlungsmoral der Kunden lässt sich sicher streiten, jedoch könnte durchaus die Berichterstattung für Ängste bei Kunden gesorgt haben. Erinnert man sich doch an eine ähnliche Situation beim damaligen Verlauf von TelDaFax. Hier mussten Kunden die per Vorkasse zahlten auf ihr Geld vergeblich warten.

Was müssen Kunden von FlexStrom beachten und wie werden sie weiter versorgt?

Sollte FlexStrom nicht mehr in der Lage sein den Bedarf an Energie liefern zu können, so besteht kein Grund zur Panik für alle Kunden. Sobald dieser Fall eintrifft, werden die Kunden automatisch vom lokalen Grundversorger versorgt. Dieser Tarif ist zwar etwas teurer, aber damit wird gewährleistet, dass Kunden nicht im Dunkeln stehen müssen.

Der Vertrag gegenüber FlexStrom erlischt damit aber nicht automatisch und hat weiterhin bestand. Kunden können jedoch zum nächst möglichen Termin diesen Vertrag kündigen. Sobald jedoch der Kunde vom Grundversorger versorgt wird, dann würde dies in eine Leistungsstörung fallen und wäre ein Grund zur Fristsetzung gegenüber FlexStrom, dass diese ihren Vertragsbedingungen nachkommen, oder aber es kann mit einer fristlosen Kündigung gedroht werden.

Eine sehr gute Zusammenfassung zu diesem Thema konnte bei Stern.de gefunden werden. Diese informieren ausführlich über die weiteren Schritte, die Kunden von FlexStrom zu beachten haben.

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