Ab 2013 gilt Vorzeige-Pflicht für den Energieausweis

Ziel des Energieausweises ist es für mehr Energie-Transparenz zu sorgen. Deshalb gilt bereits seit 2008 die Regelung, dass Eigentümer und Vermieter bei Verkauf oder Vermietung den Energieausweis vorzeigen müssen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn dies verlangt wird. Ab 2013 wird sich dies jedoch ändern. Denn dann muss ein Energieausweis vorhanden sein und nicht erst auf Verlangen zugelegt werden. Verpflichtend sind die energetischen Angaben schon bei einer Wohnungsanzeige.

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Dies bedeutet vor allem Transparenz gegenüber dem potenziellen Käufer oder Mieter. Verkäufer und Vermieter dürfte dies jedoch nicht unbedingt erfreuen. Besonders Gebäude mit einer schlechten Energieeffizienz lassen sich dadurch womöglich noch schlechter verkaufen. Gebäude mit einer sehr guten Energieeffizienz heben sich jedoch dadurch besonders ab.

Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Gebäude die unter Denkmalschutz stehen. Auch Gebäude die als besonders erhaltenswert gelten sind davon ausgenommen.

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Kommentare

  • Käufer und Mietinteressenten konnten sich bisher auch die letzten Abrechnungen der Nebenkosten ansehen, sie hatten dazu allerdings keinen Rechtsanspruch. Den gibt es beim Energieausweis.

    Die Praxis ist allerdings oft noch so, dass Mieter bevorzugt werden, die keine unbequemen Fragen stellen und leider gibt es in vielen Städten einen Markt, der den Vermieter begünstigt.

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