Gutachten sieht Ökostrom-Gesetz EEG als verfassungswidrig an

Das zentrale Gesetz zur Umsetzung der ökologischen Energiewende in Deutschland verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Rechtsfakultät der Universität Regensburg im Auftrag des Gesamtverbandes Textil und Mode verfasst hat.

In dem Gutachten, das der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagsausgabe) vorliegt, stellt der Staatsrechtler Gerrit Manssen fest, dass die Kostenwälzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach der 2010 in Kraft getretenen Novellierung eine „Sonderabgabe“ darstellt, die in allen wesentlichen Punkten mit dem früheren „Kohlepfennig“ vergleichbar sei. 

Der vom Stromverbraucher zu zahlende Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Erst gestern haben wir darüber informiert, dass Textilunternehmen den Strompreisaufschlag nicht zahlen wollen und sich damit auf das Gutachten stützen.

Was ist der „Kohlepfennig“?

Bei dem Kohlepfennig handelt es sich um eine Steuerabgabe, die zwischen 1974 und 1995 gezahlt werden musste. Damit sollte die Sicherung der deutschen Elektrizitätsversorgung gesichert werden.

Diese Energiesteuer sollte die Finanzierung des Steinkohleabbaus in Deutschland unterstützen. Doch schon 1995 musste er wieder abgeschafft werden. Seit dem wird der Steinkohleabbau aus Staatsmitteln subventioniert.

(dts Nachrichtenagentur)
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