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Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken

Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken

3. April 2024

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister zum 1. April 2024 vereinfacht. Nun müssen neben den Angaben zur eigenen Person nur noch fünf statt 20 weitere Angaben gemacht werden. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert.

„Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Wunsch nach einem eigenen Balkonkraftwerk und so einen Teil des Stroms selbst produzieren zu können, wird immer größer. Kein Wunder also, dass sich in meinem Umkreis immer mehr für das Thema interessieren. Letztlich bilden die kleinen Anlagen auch einen Einstieg in die Photovoltaik-Welt. Auch ich habe eine eigene Balkon-PV seit September letzten Jahres in Betrieb.

Da meine Anlage von priwatt kommt und das Unternehmen die Registrierung für seine Kunden übernimmt, habe ich dieses Angebot angenommen. Auch wenn die Registrierung beim Marktstammdatenregister für mich persönlich kein großes Hindernis gewesen wäre. Für andere könnte der bürokratische Aufwand vielleicht schon „zu viel“ sein. Oder: Warum müssen so viele Angaben überhaupt gemacht werden? Letztlich möchte man doch nur das eigene Balkonkraftwerk so schnell und einfach registrieren wie möglich. Und so müssen ab sofort neben den obligatorischen Angaben zur eigenen Person nur noch fünf statt 20 weitere Angaben gemacht werden.

„Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich“, so die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung. Doch dabei soll es nicht bleiben. Derzeit wird über ein weiteres Gesetzespaket zur Entbürokratisierung beraten. „Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.“

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